CEHATROL Energiepool - Strom ab 9,6 Cent/kWh*

*Der geförderte Strompreis pro kWh im CEHATROL Energiepool beträgt minimal 9,6 Cent/kWh (abhängig vom eigenen Versorgertarif).
 Inkl. MwSt., bis 100.000 kWh Jahresverbrauch, Zuschuss maximal 30,4 Cent/kWh, privat & gewerblich, keine Förderung bei Einsatz von Lastenmanagementsystemen möglich.

 

WAS IST DER ENERGIEPOOL UND WIE FUNKTIONIERT ER?

Wie kann ich das Angebot nutzen?

Ganz einfach:

  • Investierendes Mitglied in der CEHATROL werden

  • Antrag auf Aufnahme in den CEHATROL Energiepool stellen

  • Bilanzierungszeitraum durchlaufen

  • Förderung nutzen: Die CEHATROL Technology eG überweist monatlich für jede kWh bis zu 30,4 Cent/kWh direkt auf das Konto des Mitglieds

 

Und hier noch einmal die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

+ Schritt 1: Investierendes Mitglied in der Genossenschaft CEHATROL Technology eG werden, um die genossenschaftliche Förderung und weitere Vorteile nutzen zu können:

  • Registrierung im Mitgliederportal der CEHATROL - dazu über diesen Link registrieren (portal.cehatrol.com/register).
    Sie erhalten im Anschluß eine Bestätigungsmail mit Informationen zum Abschluß der Registrierung und zu den weiteren Schritten.

  • Anschließend Beitrittserklärung herunterladen - dazu im Mitgliederportal einloggen einloggen (portal.cehatrol.com). Das Dokument ist auf der Übersichtsseite zu finden und enthält die Zahlungsanweisungen für den Mitgliedsanteil.

  • Den Mitgliedsanteil zzgl. Agio (insgesamt 110 Euro) auf das beim Bestellvorgang bzw. in der Beitrittserklärung angegebene Konto einzahlen.

  • Nun sind Sie Mitglied der Genossenschaft und können alle entsprechenden Angebote, Vorteile und Förderungen nutzen.

+ Schritt 2: Antrag auf Aufnahme in den CEHATROL Energiepool stellen, um vom geförderten Strompreis profitieren zu können:

  • Antrag zur Aufnahme in den CEHATROL Energiepool stellen:
    Dieser ist hier als Link zu finden: Antrag stellen

  • Wichtig: Nach dem Absenden des Antrags unbedingt die letzte (Jahres-)Verbrauchsabrechnung vom aktuellen Energie-Versorger (alle Seiten!) als PDF im Mitgliederportal hochladen.
    Das Portal ist hier zu erreichen: Mitgliederportal - portal.cehatrol.com

  • Erwerb von Energiepool-Anteilen:

    • Um in den Genuß der Förderung zu kommen, müssen vom Mitglied im Anschluss an die Antragstellung Energiepool-Anteile erworben werden - die genaue Anzahl wird während des Bestellprozesses mitgeteilt.

    • Energiepool-Anteile im Mitgliederportal bestellen - dazu im Mitgliederportal einloggen und Anteile bestellen (portal.cehatrol.com/myaccount/neworder).
      Erforderliche Anzahl Energiepool-Anteile (Genossenschaftsanteile - GA): 1 GA für je 200 angefangene kWh am Gesamtjahresbedarf (Beispiel Jahresverbrauch 3200kWh: 16 GA)
      Hinweis: Anteilsart "Energy Pool Strom" bei der Bestellung auswählen.

    • Die Energiepool-Anteile zzgl. 10% Agio auf das beim Bestellvorgang angegebene Konto einzahlen.
      Beispiel 16 GA: entspricht 1600 Euro zzgl. 10% = 1760 Euro

  • Wichtig: Die erforderliche Anzahl an Energiepool-Anteilen (GA "Energy Pool Strom") muss bis zum im Antrag angegebenen Wunsch-Starttermin (i.d.R der Monatserste) sowohl gezeichnet als auch bezahlt sein. Andernfalls verzögert sich der Beginn des Bilanzierungszeitraumes und somit des Förderbeginns bis zum nächsten Monatsersten.

  • Zum Wunsch-Starttermin, aber spätestens zum ersten Tag des darauf folgenden Monats ein taggenaues Zählerfoto (Zählernummer und Zählerstand) per E-Mail an folgende Adresse senden: ep-strom-gas@cehatrol.com.

  • Der gesamte Antragsprozess ist auch nochmals auf der Website der CEHATROL ausführlich beschrieben: www.cehatrol.com/energiepool

+ Schritt 3: 6-monatigen Bilanzierungszeitraum durchlaufen, um sich für den Energiepool zu qualifizieren:

  • Als nächstes beginnt der 6-monatige Bilanzierungszeitraum. Dieser ist für die übergeordnete Kapazitäts- und Kontingentplanung im Energiepool erforderlich.
    In diesen 6 Monaten erfolgt durch die CEHATROL Technology eG die Überprüfung der Verbrauchsangaben, sowie die Abwägung ob und ggf. wann eine Kündigung des Bestandsenergieliefervertrags erfolgt sollte (z.B. falls günstigere Tarife für das Mitglied verfügbar wären) und, falls der Bestandsvertrag gekündigt werden sollte, bei welchem neuen Anbieter, welcher Vertrag (Tarif) abgeschlossen werden sollte. Diese Abwägung nimmt die CEHATROL Technology eG danach auch weiterhin zu jedem Vertragslaufzeitende vor, um die Förderkosten zu optimieren, was schlussendlich allen Mitgliedern zugute kommt.

  • Am Ende des Bilanzierungszeitraums wird von der CEHATROL festgestellt, in wie weit der Verbrauch des Mitglieds im Bilanzierungszeitraum vom Verbrauch des Vorjahreszeitraumes (lt. letzter Jahresrechnung des Versorgers) abweicht. Ggf. müssen bei einem höheren Verbrauch noch weitere Energiepool-Anteile gezeichnet und erworben werden, bevor die Förderung im Energiepool genutzt werden kann.

  • Die CEHATROL bestätigt nach Zusendung des ersten Zählerfotos (Zählernummer und Zählerstand) den Beginn der 6-monatigen Bilanzierung. Im Bilanzierungszeitraum sind die Energiekosten noch vollständig vom Mitglied zum aktuellen Tarif beim aktuellen Versorger zu zahlen.

  • Genau am letzten Tag des 6. Monats zum Ende der Bilanzierung ein weiteres taggenaues Zählerfoto (Zählernummer und Zählerstand) per E-Mail an folgende Adresse senden: ep-strom-gas@cehatrol.com

  • Ggf. müssen weitere Energiepool-Anteile gezeichnet und erworben werden bzw. es werden überschüssige Energiepool-Anteile rückerstattet.
    Für den Erwerb zusätzlicher Energiepool-Anteile im Falle eines erhöhten Verbrauchs (Mehrverbrauchs) im Bilanzierungszeitraum wird anschließend eine 8-Tages-Frist gewährt, innerhalb derer die Anteile erworben und bezahlt werden müssen. Ansonsten verlängert sich der Bilanzierungszeitraum bis zur vollständigen Bezahlung und endet dann erst mit dem nächstmöglichen Monatsende.

+ Schritt 4: Anschließend geförderten Strom für (minimal 9,6 Cent/kWh) über die genossenschaftliche Förderung beziehen:

  • Nach Abschluss des Bilanzierungszeitraums bestätigt die CEHATROL den Beginn der Förderung bis zu einem maximalen Zuschuss von 30,4 Cent/kWh.

  • Ab Beginn der Förderung wird von der CEHATROL monatlich ein Zuschuss von maximal 30,4 Cent/kWh direkt auf das Konto des Mitglieds überwiesen. Kalkulationsbasis für den monatlichen Zuschuss sind die im Abschlagsplan des Versorgers angenommenen Verbräuche.

  • Es erfolgt eine jährliche, verbrauchsgenaue Abrechnung unter Anrechnung der monatlich geleisteten Abschlagszahlungen und der bereits ausgezahlten monatlichen Zuschüsse.

  • Hinweis: Eine Förderung des Strompreises ist nur solange möglich, wie die entsprechenden Energiepool-Anteile in der Genossenschaft hinterlegt und nicht gekündigt sind.

 

Weitere und vollständige Details und Bedingungen sind in den Antragsunterlagen und den Förderrichtlinien der CEHATROL Technology eG zu finden.

Die FAQ-Sektion enthält zahlreiche Antworten auf Fragen von Interessenten. Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet sein, senden Sie gern eine Mail an energie@cehatrol.com

 

>> Jetzt Mitglied werden und Angebot nutzen <<

Das Angebot

Eine der selbsternannten Aufgaben und Ziele unseres Partnerunternehmens, der CEHATROL Technology eG ist es, den Mitgliedern der Genossenschaft eine bezahlbare Grundversorgung mit Energie zu bieten, denn ein wesentlicher Preistreiber sind aktuell die Energiekosten.

Im speziell dafür eingerichteten CEHATROL Energiepool erhalten investierende Mitglieder Ihren Strompreis gefördert. Die CEHATROL bezuschusst im CEHATROL Energiepool den Strompreis beim aktuellen Anbieter. Mitglieder im CEHATROL Energiepool erhalten monatlich den Zuschuss direkt auf ihr Konto überwiesen. Der Zuschuss beträgt maximal 30,4 Cent/kWh.

Es gelten die diesbezüglichen Angebotsbedingungen und Förderrichtlinien der CEHATROL Technology eG.

Zur Aufnahme in den CEHATROL Energiepool ist kein Anbieterwechsel erforderlich !!!

 

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Um dieses Angebot zu nutzen, werden Interessenten investierende Mitglieder in der CEHATROL Technology eG und stellen einen entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft im Energiepool. Der Antragsprozess ist nachfolgend beschrieben.

 

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Die CEHATROL Technology eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Berlin. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Näheres zur CEHATROL erfahren Sie im Abschnitt Über die CEHATROL Technology eG

Über die CEHATROL Technology eG

Die CEHATROL Technology eG beteiligt die Menschen an der nachhaltigen Erzeugung von erneuerbarer Energie, schafft nachhaltige Arbeitsplätze und stärkt damit die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Gesellschaft. Sie schafft zudem lokale Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Die Dezentralisierung und die Schaffung von dezentralen Wirtschaftskreisläufen in Dörfern und kleinen Gemeinden steht dabei im Fokus. Erfolge für jedermann unter dem Dach einer starken Gemeinschaft.

Eine der selbsternannten Aufgaben und Ziele der CEHATROL Technology eG ist es, den Mitgliedern der Genossenschaft eine Grundversorgung mit Energie zu bieten, denn ein wesentlicher Preistreiber sind die Energiekosten.

Deshalb investiert die CEHATROL Technology eG in umweltfreundliche Projekte und Partner.

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, der Bau, die Errichtung, Finanzierung, der Erwerb, die Vermittlung und Betreuung ökonomischer Energieerzeugungsanlagen sowie Anlagen zur Kraftstoffherstellung aus biogenen Roh- und Reststoffen, Energieeinsparung und Energieeffizienz in allen Rechts- und Nutzungsformen.

Weitere Informationen zur CEHATROL Technology eG, den Angeboten und Produkten finden Sie auf der Homepage des Unternehmens: www.cehatrol.com

 

>> Jetzt Mitglied werden und von der Förderung profitieren <<

FAQs** rund um den CEHATROL Energiepool

+ Wie werde ich investierendes Mitglied in der CEHATROL Technology eG?

Einfach über folgenden Link den Registrierungsprozess starten und den Anweisungen folgen: Registrierung
Um Mitglied zu werden, muss ein Genossenschaftsanteil für 100 Euro zzgl. 10% Agio erworben werden - die Gesamtkosten für die Mitgliedschaft belaufen sich somit einmalig auf 110 Euro.

+ Wie kann ich das Angebot des geförderten Strompreises nutzen?

Um das Angebot nutzen zu können, muss das investierende Mitglied einen Antrag auf Aufnahme in den CEHATROL Energiepool stellen. Die Antragsunterlagen sind hier zu finden.

Dem Antrag muss die letzte (Jahres-)Verbrauchsabrechnung vom aktuellen Energie-Versorger (alle Seiten!) als PDF-Anlage beigefügt werden (Upload über das Mitgliederportal).
Nach Einreichung des Antrags sendet die CEHATROL Technology eG ein, auf den individuellen Verbrauch zugeschnittenes, Angebot an das Mitglied. Dieses Angebot enthält neben der Höhe der voraussichtlichen monatlichen Förderung auch die Anzahl der Energiepool-Anteile, die vom Mitglied vor Beginn der Förderung zu erwerben sind.

+ Wie kann ich Energiepool-Anteile erwerben?

Energiepool-Anteile im Mitgliederportal bestellen - dazu im Mitgliederportal einloggen und Anteile bestellen (portal.cehatrol.com/myaccount/neworder).
Erforderliche Anzahl Energiepool-Anteile (Genossenschaftsanteile - GA): 1 GA für je angefangene 200 kWh am Gesamtjahresbedarf (Beispiel Jahresverbrauch 3200kWh: 16 GA)
Hinweis: Anteilsart "Energy Pool Strom" bei der Bestellung auswählen.

+ Warum muss ich für den Energiepool weitere Genossenschaftsanteile (Energiepool-Anteile) erwerben?

In der CEHATROL Technology eG gilt das genossenschaftliche Beteiligungsprinzip: Möchte man als investierendes Mitglied einen Mehrwert aus dem Angebot der Genossenschaft haben, beteiligt man sich mit einer entsprechenden Investition. Um in den Genuß des geförderten Strompreises (Zuschuss von maximal 30,4 Cent pro kWh) zu kommen, ist eine Beteiligung von jeweils einem Genossenschaftsanteil (Energiepool-Anteil) pro angefangene 200 kWh Gesamtjahresbedarf erforderlich.

Die Genossenschaftsanteile werden nach Kündigung/Beendigung der Förderung wieder an das Mitglied ausgezahlt.

+ Wie kann die CEHATROL Technology eG eine solche Förderung anbieten?

Als nicht gewinnorientierte Energiegenossenschaft investiert die CEHATROL Technology eG in umweltfreundliche Projekte und Partner, welche sich folgenden Bereichen widmen: Photovoltaik, Windkraft, Wasserstoff, Wasser/Wellen und Biomasseabfälle. Dabei geht sie Partnerschaften ein und tätigt Investionen in Form von Beteiligungen bzw. stillen Beteiligungen in verschiedenen Projekten im Energiemarkt (Erzeugung, Speicherung, Verteilung). Als Ergebnis dieser Investitionen und Beteiligungen entstehen für die CEHATROL Technology eG Kapazitäten und Anteile, welche die Genossenschaft in einen speziell dafür eingerichteten Energiepool führt. Zusätzliche Informationen sind im weiter oben verlinkten Video zu finden.

+ Welche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?

  • Mitgliedschaft in der CEHATROL: 110 Euro einmalig - Davon werden 100 Euro im Fall des Austritts aus der Genossenschaft zurück gezahlt.
    Bitte beachten: Der erste Genossenschaftsanteil (Mitgliedschaft) hat laut Satzung eine Liegfrist von 5 Jahren und kann daher erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt werden.

  • Energiepool-Anteile zzgl. 10% Agio (verbrauchsabhängig, gemäß letztem Jahresverbrauch nachgewiesen durch die letzte Abrechnung des aktuellen Stromversorgers, 110 Euro je angefangene 200 kWh am Gesamtjahresbedarf): einmalig - Dieser Betrag (abzüglich Agio) wird im Fall des Austritts aus dem Energiepool zurück gezahlt.
    Bitte beachten: Die Energiepool-Anteile haben eine Liegefrist von einem Jahr und können daher erst nach Ablauf dieser Frist ausgezahlt werden.

  • Nachzahlung oder Erstattung gemäß jährlicher Abrechnung: jährlich

    Bitte beachten:

    • Bei Mehrverbrauch wird die zusätzlich auszuzahlende Förderung in der Jahresabrechnung ausgewiesen und wird nachträglich ausgezahlt.
      Zusätzlich sind entsprechend des neuen Jahresverbrauchs weitere Energiepool-Anteile zu erwerben.

    • Bei Minderverbrauch wird die zu viel gezahlte Förderung zurückgefordert bzw. verrechnet.
      Zu viel erworbene Energiepool-Anteile werden zurückgezahlt.

+ Kommt ein Grundbetrag hinzu (z.B. Zählergebühr)?

Nein, es kommt kein Grundbetrag (wie z.B. für einen Zähler) dazu.

+ Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?

Abhängig vom aktuellen Strompreis beim derzeitigen Stromlieferanten sowie der Strompreisentwicklung ergeben sich die effektiven Stromkosten aus der Differenz zwischen Strompreis beim Versorger und der gezahlten Förderung. Die maximale Förderung im Energiepool beträgt 30,4 Cent/kWh. Bis zu einem Bruttostrompreis von 40 Cent/kWh beim aktuellen Stromlieferanten ist dadurch gewährleistet, dass das Mitglied effektiv nur 9,6 Cent/kWh für seine Stromkosten zahlt. Sollte die Grenze von 40 Cent/kWh beim aktuellen Stromlieferanten überschritten werden, so steigt der effektive Strompreis um den Betrag, der die 40 Cent-Grenze übersteigt - Beispiel: Bei einem Preis von 45 Cent/kWh beträgt die Förderung weiterhin 30,4 Cent/kWh, wodurch sich ein effektiver Strompreis von 14,6 Cent/kWh für das Mitglied ergibt.

+ Welche Verpflichtungen habe ich als Mitglied im CEHATROL Energiepool?

  • Jedes Schreiben des Energieversorgers/Stromlieferanten soll unverzüglich an CEHATROL gesendet werden: Um das Vertragsmanagement in der Genossenschaft zu unterstützen, verpflichtet sich das Mitglied, eingehende Schreiben/Dokumente vom Stromlieferanten umgehend an die CEHATROL Technology eG weiterzuleiten.

  • Der Wechsel des Energielieferanten darf nur in Abstimmung mit der CEHATROL Technology eG erfolgen.

+ Kann die Förderung (der Zuschuss von maximal 30,4 Cent/kWh) dauerhaft garantiert werden?

Nein, abhängig von den wirtschaftlichen Bedingungen, dem aktuellen Strompreis, den Einkaufsbedingungen am Energiemarkt und Renditen der Beteiligungen kann sich dieser Wert zukünftig ändern.

+ Was passiert mit meinem aktuellen Stromliefervertrag?

Der Stromlieferant muss nicht gewechselt werden. Das Mitglied bleibt Vertragsinhaber des Bestandsenergieliefervertrags beim derzeitgen Stromlieferanten und begleicht weiterhin die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Jahresabrechnung. Die CEHATROL Technology eG überweist monatlich bis zu 30,4 Cent/kWh an das Mitglied (Basis dafür ist der vom Stromlieferanten erstellte Abschlagsplan).

Vertragsdokumente (z.B. Preisanpassungen) vom derzeitgen Stromlieferanten werden weiterhin an das Mitglied zugestellt. Das Mitglied behält alle vertraglich geregelten Kündigungsrechte inkl. des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen. Um das Vertragsmanagement in der Genossenschaft zu unterstützen, verpflichtet sich das Mitglied, eingehende Schreiben/Dokumente vom Stromlieferanten umgehend an die CEHATROL Technology eG weiterzuleiten. Der Wechsel des Energielieferanten darf nur in Abstimmung mit der CEHATROL Technology eG erfolgen.

Optimierung bzw. Anbieterwechsel:
Die CEHATROL Technology eG überprüft regelmäßig ob für den Bestandsenergieliefervertrag des Mitglieds ein günstigerer Vertrag bzw. Anbieter verfügbar ist. Diese Abwägung ob und ggf. wann eine Kündigung des Bestandsenergieliefervertrags erfolgen kann und, falls der Bestandsvertrag gekündigt wird, zu und bei welchem neuen Anbieter, welcher Vertrag (Tarif) abgeschlossen wird, liegt in der Verantwortung der CEHATROL Technology eG. Falls ein Vertragswechsel sinnvoll und möglich ist, wird die CEHATROL Technology eG das Mitglied informieren und empfehlen, die Kündigung gegenüber dem aktuellen Anbieter auszusprechen.

+ Muss ich für die Mitgliedschaft im Energiepool den Stromanbieter wechseln?

Nein, der Stromlieferant muss nicht gewechselt werden - siehe Frage "Was passiert mit meinem aktuellen Stromliefervertrag?"

+ Ich habe aktuell einen Doppeltarif (Tag- und Nachtzähler) - kann ich das Angebot auch nutzen?

Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh, unabhängig vom Tag- und Nachttarif. Für diesen Fall ist nur ein Antrag erforderlich.

+ Ich habe mehrere Zähler - kann ich das Angebot auch dann nutzen?

Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh. In diesem Fall ist jedoch jeweils ein Antrag pro Zähler erforderlich.
Beispiel: Das Mitglied nutzt eine Wallbox (mit eigenem Zähler) zum Laden eines e-KFZ - für den Zähler der Wallbox ist ein eigener Antrag zu stellen.

+ Ich habe einen Heizstromtarif - kann ich das Angebot auch nutzen?

Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh. Pro Zähler ist jeweils ein eigener Antrag zu stellen.

+ Ich habe eine Wärmepumpe - kann ich das Angebot auch nutzen?

Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh. Falls die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler verfügt, ist auch hier ein separater Antrag für diesen Zähler zu stellen.

+ Ich habe eine Wallbox - kann ich das Angebot auch nutzen?

Ja, das Angebot kann auch dann genutzt werden. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh. Falls die Wallbox über einen eigenen Zähler verfügt, ist auch hier ein separater Antrag für diesen Zähler zu stellen.

+ Ich habe ein Friseurgeschäft, Bäckerei oder Hotelbetrieb - kann ich das Angebot auch dafür nutzen?

Ja, bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch ist das möglich. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh. Größere Abnahmemengen können bei der CEHATROL Technology eG angefragt werden (energie@cehatrol.com).
Achtung: Es ist keine Förderung bei Einsatz von Lastenmanagementsystemen möglich.

+ Kann ich das Angebot auch gewerblich nutzen?

Ja, bis zu 100.000 kWh Jahresverbrauch ist das möglich. Auch hier beträgt die Förderung maximal 30,4 Cent/kWh. Größere Abnahmemengen können bei der CEHATROL Technology eG angefragt werden (energie@cehatrol.com).
Achtung: Es ist keine Förderung bei Einsatz von Lastenmanagementsystemen möglich.

+ Kann ich das Angebot auch außerhalb Deutschlands nutzen?

Ja, seit März 2024 können Genossenschaftsmitglieder aus allen europäischen Ländern den Service nutzen und von günstigen Energiepreisen, fairer Preisgestaltung, der Mitgliederförderung und einem innovativen Energiemanagement profitieren.

+ Ist mein eingezahltes Geld/Genossenschaftsanteile abgesichert?

Bei der CEHATROL Technology eG sind die Einlagen (Genossenschaftsanteile der Mitglieder) in Form von Edelmetallen (physisch) als Sicherheit hinterlegt.

Genossenschaften haben generell ein gutes Renommee und eine sehr niedrige Insolvenzwahrscheinlichkeit. Laut einer Analyse der Gesellschaft Creditreform lag der Anteil von Genossenschaften am Insolvenzgeschehen in Deutschland 2020 und 2021 bei jeweils 0,1 %.

Allgemein und generell tragen Anteilseigner*Innen von Kapitalgesellschaften (darunter fallen auch Genossenschaften) das volle Geschäftsrisiko und können im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft ihr eingezahltes Kapital verlieren. Im Falle einer Insolvenz der CEHATROL Technology eG besteht jedoch keine Nachschusspflicht - die CEHATROL Technology eG hat eine Nachschusspflicht in Ihrer Satzung ausgeschlossen.

+ Wann erhalte ich mein eingezahltes Geld für die Energiepool-Anteile zurück?

Siehe Frage "Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft im Energiepool beenden bzw. kündigen?"

+ Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft im Energiepool beenden bzw. kündigen?

Durch die Kündigung der entsprechenden Genossenschaftsanteile (per Mail, Brief oder über das Mitglieder-Portal). Die Kündigung der gesamten Energiepool-Anteile kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende erfolgen. Dazu kommt noch eine 30-tägige Auszahlungsfrist.
Achtung: Eine Förderung des Strompreises ist nur solange möglich, wie die entsprechenden Energiepool-Anteile in der Genossenschaft hinterlegt und nicht gekündigt sind.

+ Wann und wie kann ich meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beenden bzw. kündigen?

Durch die Kündigung des ersten erworbenen Genossenschaftsanteils (Mitgliedsanteil) (per Mail, Brief oder über das Mitglieder-Portal). Zur Beendigung der Mitgliedschaft muss dies dann der letzte Anteil sein, den das Mitglied noch hält. Alle anderen Anteile müssen bereits davor gekündigt sein, sonst ist eine Kündigung des letzten Mitgliedsanteils nicht möglich. Die Kündigung ist jeweils zum Monatsersten möglich. Dabei ist die Liegefrist von 5 Jahren zu beachten. Dazu kommt noch eine 30-tägige Auszahlungsfrist.

+ Wie kann ich die Genossenschaft kontaktieren?

Allgemeine Anfragen richten Sie an: info@cehatrol.com
Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft richten Sie an: mitgliederbetreuung@cehatrol.com
Allgemeine Fragen zu Strom und Gas richten Sie an: energie@cehatrol.com
Fragen zum Energiepool richten Sie an: energie@cehatrol.com

Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.cehatrol.com/kontakt bzw. www.cehatrol.com/ueber-uns/unsere-mitarbeiter

**Die FAQs wurden nicht von der Cehatrol Technology eG auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin überprüft. Änderungen und Korrekturen können jederzeit vorgenommen werden.
Für Irrtümer und Fehler wird keine Haftung übernommen.

 

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